|
Einstellungsmöglichkeit
|
Erklärung
|
|---|---|
|
Stempelformular für private Verordnungen
|
Formular in dem die Angaben des Stempels für den Ausdruck von Privatrezepten definiert werden
|
|
Gültigkeitszeitraum für Privatrezepte (die manuelle Änderung wird verhindert)
|
Wird ein Wert erfasst, kann der Gültigkeitszeitraum nicht mehr durch den Ersteller eines Privatrezepts geändert werden. Maximal können 12 Monate definiert werden.
|
|
Verwendung e-Rezept für private Verordnungen
|
Diese Einstellung steht ab Verwendung der ecard-Schnittstelle R22b zur Verfügung. Ist sie angekreuzt, können Privatrezepte auch über die e-Rezepte ausgestellt werden. Bitte beachten Sie dazu den Freigabetermin der SVC!
|