Kassenrezept – e-Rezept
An das e-Rezept als Kassenrezept können nur jene Verordnungen übertragen werden, die kassenfrei oder vom Chefarzt bewilligt/freigegeben wurden.
Die Prüfung bei einer Verordnung erfolgt bei der Erstellung anhand der Falldaten für einen bestimmten Kostenträger. Dies sollte auch der gleiche Kostenträger sein, der beim Prüfen der administrativen Daten im e-Rezept ermittelt wird.
Weicht der Kostenträger jedoch ab, so sollten die Verordnungen geprüft werden, ob sich bei kassenfreien Verordnungen Änderungen des Bewilligungsablaufs, aufgrund einer Sonderregelung ergeben können. Wenn dies der Fall ist, muss das Senden des e-Rezepts abgebrochen werden und der Kostenträger in der Verordnung korrigiert werden. Dies kann man zugeordneter Rolle im Systemverwaltung MEDAT > Einstellung Rolle für die Änderung des Kostenträgers für Verordnungen erfolgen. Bei der Korrektur kann auf eine geänderte Chefarztpflicht geprüft werden und der Bewilligungsablauf kann vor der e-Rezeptausstellung erfolgen. Im e-Rezept selbst erfolgt KEINE Prüfung auf Chefarztpflicht!