MEDAT-userAblaufbeschreibung RezeptverordnungenChefarztbewilligung - Arzneimittelbewilligungsservice
Chefarztbewilligung - Arzneimittelbewilligungsservice
Selektion von einer oder mehreren chefarztpflichtigen Verordnungen in der Verordnungsübersicht AT > Schaltfläche Arzneimittelbewilligungsservice > abhängig des Kostenträgers erfolgt die Übertragung elektronisch oder schriftlich. Elektronische Kostenträger werden mit Kostenträger mit ecard ABS dargestellt, alle anderen mit Kostenträger ohne ABS-Teilnahme
Elektronischer Ablauf
optional: Registerkarte Anhänge: hinzufügen von Dokumenten
Schaltfläche Versenden mit Sozialversicherungsnummer
Vom Chefarzt kann eine unterschiedliche Antwort je Verordnung zurückgeliefert werden:
Bewilligung
Bewilligung mit Änderung
Kassenfrei
Keine Bearbeitung
Ablehnung
 
Abhängig davon ist ein weiterer Arbeitsablauf möglich oder nicht.
Bei Bewilligung mit Änderung muss das geänderte Medikament in eine neue Verordnung übernommen werden.
Bei Keine Bearbeitung, obliegt es dem Arzt, ob ein Rezept ausgestellt wird oder nicht. Bei Ausstellung eines e-Rezepts gilt der Status für diese Verordnung als dokumentiert.
Für die Verordnungen im Status Bewilligung und Kassenfrei ist eine Übertragung an das e-Rezept möglich.
Überschreitungen der Zeit bei der Antwort des Chefarztes können zu einer manuellen Bewilligung führen, dieser Zeitraum liegt derzeit bei 30 Minuten, genaue Informationen sind der jeweiligen Schnittstellenbeschreibung der SVC zu entnehmen. Diese sind ebenso bei manuellen Bewilligungen möglich.
 
Manueller Bewilligungsablauf
Schaltfläche Bewilligung schriftlich anfordern > Ausdruck dem Chefarzt per Fax übermitteln oder dem Patienten für die Einholung der Bewilligung überreichen
Auf dem Ausdruck ist der Vermerk Ansuchen um chefärztliche Genehmigung angebracht.
Die Bewilligung erfolgt danach manuell.