Ausdruck
Konnte das e-Rezept übertragen werden, so steht es mit dem angezeigten Code zur Abholung in der Apotheke bereit.
Ein Ausdruck muss nur für e-Rezepte
von EKVK-Patienten erfolgen und
für Suchtgiftverordnungen
hier ist das Kleben der Vignette Pflicht bzw. die Kennzeichnung als Notfall muss gesetzt sein.
Beachten Sie bitte, dass die Druckdaten von der ecard-Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden und wir keinen Einfluss auf das Druckbild und die Daten haben. Ein Mehrfachausdruck erfolgt ohne Duplikatskennzeichnung, da diese Rezepte nach Einlösung über die ID erfolgt.
Ein Druck des Dokuments für die Darstellung in der Applikation ist kein gültiges Rezept, verwenden Sie für den Druck ausschließlich die Schatlfläche
Rezeptdruck.
Gesamtinformation
Das e-Rezept kann nur eine begrenzte Zahl an Zeichen für den Druck von Dosierung, Alternativer Einnahme, Patienteninformation, Einnahmedauer entgegennehmen. Es kann daher sein, dass die Darstellung am Druck von den erfassten Daten abweicht. Wird die Anzahl der Zeichen bei einer Verordnung überschritten, so werden diese Daten nicht sichtbar in einem speziellen Feld an die Schnittstelle übermittelt, sind aber nicht am Ausdruck vorhanden. Zur Anzeige im Dokument kann das Auswahlkästchen
verwendet werden.