Storno ELGA / e-Rezept
An ELGA übertragene Verordnungen können innerhalb der von ELGA festgesetzten Frist (derzeit 2 Stunden) storniert werden. Dies erfolgt mit der Schaltfläche Storno eMedikation.
Ein Storno an der ELGA ist kein Storno des Kassenrezepts! Dies muss extra erfolgen. Verwenden Sie bitte dazu ebenfalls die entsprechende Schaltfläche Storno e-Rezept.
Konnten beide IDs storniert werden bzw. gab es keine Übermittlung an ELGA so wird nach dem Storno des e-Rezepts auch das Dokument selbst storniert.