Lesend zugreifen bei nicht einwilligungsfähigen Patienten
Lesen bei nicht einwilligungsfähigen Patienten:
Hierzu das Kontrollkästchen Notfall aktivieren.
Dies ermächtigt – entsprechend der gegebenen Rechte – bei nicht einwilligungsfähigen Patienten lesend auf die Informationen zugreifen zu können.