Export nach Richtlinie GKR
GKR: Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
In diesem Bundesland wurde ein separater Datensatz definiert, den Export führen Sie wie in Kapitel Export durchführen beschrieben durch. Eine detaillierte Beschreibung von Aufbau und Inhalt des Datensatzes finden Sie im Kundenserviceweb in der Dokumentation Onkologische Basisdokumentation Beschreibung der Berechnungen GKR.pdf.