Q801BE-userSollstatistik
Sollstatistik
Um die Vollständigkeit der Teilnahme am Verfahren der externen Qualitätssicherung bewerten zu können, ist die Übermittlung einer sogenannten Sollstatistik seit dem Jahr 2004 verpflichtend vorgeschrieben.
Die QS Filter Sollstatistik zeigt an, wie viele Fälle in einem Krankenhaus in einem Verfahrensjahr dokumentationspflichtig waren. Die Ergebnisse der Sollstatistik bilden die Grundlage für die Ermittlung der Dokumentationsraten Ihres Krankenhauses.
Sämtliche Krankenhäuser, die gegenüber den Krankenkassen vollstationäre Fälle über DRG oder seit 2008 nach BPflV abrechnen, sind zur Abgabe einer Sollstatistik zum entsprechenden Verfahrensjahr verpflichtet. Ausnahmen sind nicht zulässig.
Auch Krankenhäuser, die eine sogenannte „Nullmeldung“ abgeben, sind zur Übermittlung einer Sollstatistik verpflichtet. Eine Ausnahmemöglichkeit ist auch hier ausgeschlossen. Alle auf Bundesebene, Landesebene und im Krankenhaus verpflichtend zu dokumentierenden QS-Module müssen in der Sollstatistik aufgeführt werden.
Die Schlaganfalldokumentation Berlin wird nicht in der Sollstatistik aufgeführt.