Warnfristen
Die hier hinterlegte Warnfrist wird genutzt für die Darstellung der Prüfspalte „K - Kostenzusage“.
Durch diese Einstellung kann dem Anwender bereits x-Tage vor Ablauf der Kostenzusage ein Hinweis gegeben werden.
Hierbei wird unterschieden zwischen Teil-Kostenzusagen, also die von der Aufnahme bzw. Verlängerung abweichend beantragten Kostenübernahmetage und den Voll-Kostenzusagen, die der Beantragung der Aufnahme bzw. Verlängerung entsprechen.
Werden die Warnfristen nicht gesetzt, wird jeweils erst gemahnt, wenn die Kostenzusage abgelaufen ist.
Der Anwender kann jeweils mit zwei unterschiedlichen Fristen arbeiten, um Fälle mit einem als Bestätigt gekennzeichneten vor. Entlassdatum von denen ohne eine Entlassdatumsbestätigung getrennt filtern zu können.
Beispiel für:
Tage vor Ablauf Teil-Zusage – Frist 1
Das voraussichtliche Entlassungsdatum liegt auf dem 30.05.2015.
Das Kostenübernahme-Zusagedatum ist begrenzt bis zum27.05.2015.
Bei nicht gesetzter Warnfrist wird der Fall erst am 27.05.2015 in der Mahnliste angezeigt.
Bei gesetzter Warnfrist in dem Feld „Tage vor Ablauf Teil-Zusagen – Frist 1“ wird der Fall um diese Tage entsprechend früher in der Mahnliste erscheinen.
Tage vor Ablauf Teil-Zusage – Frist 2
Das bestätigte voraussichtliche Entlassungsdatum (Entlassdatumsbestätigung) liegt auf dem 30.05.2015.
Das Kostenübernahme-Zusagedatum ist begrenzt bis zum27.05.2015.
Bei nicht gesetzter Warnfrist wird der Fall erst am 27.05.2015 in der Mahnliste angezeigt.
Bei gesetzter Warnfrist in dem Feld „Tage vor Ablauf Teil-Zusagen – Frist 2“ wird der Fall um diese Tage entsprechend früher in der Mahnliste erscheinen.
Tage vor Ablauf Voll-Zusage – Frist 1
Das voraussichtliche Entlassungsdatum liegt auf dem 30.05.2015.
Das Kostenübernahme-Zusagedatum ist begrenzt bis zum 30.05.2015 oder später.
Bei nicht gesetzter Warnfrist wird der Fall erst am 30.05.2015 bzw. bei Ablauf der Kostenübernahme in der Mahnliste angezeigt.
Bei gesetzter Warnfrist in dem Feld „Tage vor Ablauf Voll-Zusagen – Frist 1“ wird der Fall um diese Tage entsprechend früher in der Mahnliste erscheinen.
Tage vor Ablauf Voll-Zusage – Frist 2
Das bestätigte voraussichtliche Entlassungsdatum (Entlassdatumsbestätigung) liegt auf dem 30.05.2015.
Das Kostenübernahme-Zusagedatum ist begrenzt bis zum 30.05.2015 oder später.
Bei nicht gesetzter Warnfrist wird der Fall erst am 30.05.2015 bzw. bei Ablauf der Kostenübernahme in der Mahnliste angezeigt.
Bei gesetzter Warnfrist in dem Feld „Tage vor Ablauf Voll-Zusagen – Frist 2“ wird der Fall um diese Tage entsprechend früher in der Mahnliste erscheinen.