Mahnliste Kostensicherung (nur DE)
Die Mahnliste Kostensicherung stellt eine Übersicht fehlender Daten nach §301 Abs. 3
SGB V dar.
Sie wird verwendet um rechtzeitig erkennen zu können, welche Tätigkeiten von den Mitarbeitern, die für die Kostensicherung zuständig sind noch durchgeführt werden müssen. Zusätzlich können die Anwender noch erkennen welche Daten vom Arzt noch erfasst werden müssen bevor der Fall zur Abrechnung gelangen kann.
Die Mahnliste Kostensicherung bezieht sich auf alle aktuellen, verlegten und entlassene Fälle.
Über verschiedene Filter und Gliederungsebenen stehen zusammengefasste Fallinformationen auf einen Blick zur Verfügung.
Darüber hinaus können über die Mahnliste Kostensicherung administrative Prozesse wie das Verlegen und Entlassen von Fällen durchgeführt, vorstationäre Fälle in aktuelle Fälle überführt und in die Patientenakte verzweigt werden.
Die Mahnliste Kostensicherung wird automatisch über die Installation der Import-Sets bei den Kunden eingespielt. Nach Zuordnung der Berechtigung steht sie dem Anwender zur Verfügung.
Beispiel: