Med.Begründung erfassen
Medizinische Begründungen dürfen nur auf Anforderung der Kassen erstellt und versendet werden.
Die Erfassung der Medizinischen Begründung über die Funktionsauswahl ist nur aus der „Mahnliste Kostensicherung“, „Mahnliste Arzt“ und den „IPAL Prüflisten“ aufrufbar.
Sie haben aber auch die Möglichkeit den Aufruf der Funktion auf das Kontextmenü (rechte Maustaste) zu legen und die Funktion von dort aufzurufen. Hierzu muss das Formular „ISAP SL MBEG Aktivierung“ in das Kontextmenü eingehängt werden.
Aufrufbar ist die Funktion auch nur für die Fälle, für die eine manuell erstellt „Infoanforderung“ oder eine per Datenaustausch versandte „Anforderung medizinische Begründung“ (ANFM) vorliegt.
Das folgende Formular wird geöffnet:
Erfasst werden kann hier ausschließlich der erläuternde Text der med.Begründung.
Nach dem Speichern der med.Begründung wird diese sofort als Nachricht für den Datenaustausch nach §301 Abs.3 angelegt.
Eine neue med.Begründung kann erst wieder erfasst werden, wenn eine neue Infoanforderung/Anford.med.Begründung für den Fall vorliegt.
Liegen unter Umständen zwei oder mehr Anforderungen vor, hat der Anwender zwei Möglichkeiten diese mittels einer med. Begründung zu beantworten. Der Anwender kann in der Detailansicht „Anf.med.Begründung“ jede einzelne Anforderung auswählen und beantworten oder er kann über die Auswahl in den Fallübersichten oberhalb der Fallliste die Funktion für alle Anforderungen einmalig aufrufen.
Wird die MBEG-Erfassung über die Detailansicht „Anf.med.Begründung“ erfasst, wird nur die hier ausgewählte ANFM/Infoanforderung auf erledigt gesetzt.
Wird hingegen dazu eine med. Begründung über die Auswahl in den Fallübersichten oberhalb der Fallliste erfasst, wird durch die Speicherung der med. Begründung die aktuellste offene ANFM/Infoanforderung auf erledigt gesetzt. Alle älteren offenen ANFM/Infoanforderungen werden storniert.
Ein Tooltip weist sie zusätzlich auf die Funktion hin.