Erweiterter Privatsphärenschutz eines Patienten
Mit der Erweiterung des Privatsphärenschutzes eines Patienten ist es in ORBIS möglich, nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf Patientendaten zu ermöglichen, die einem speziell dafür vorgesehenen ORBIS-Benutzer zugeordnet sind.
Diese ORBIS-Benutzer müssen dem Patienten explizit zugewiesen werden. Patienten ohne eine solche Zuordnung werden weiterhin im Rahmen der bislang bekannten Berechtigungen angezeigt.
Es handelt sich hier also um eine 1:1 Beziehung zwischen einem ORBIS-Benutzer und einem Patienten.
Beispiel: Einem Mitarbeiter darf mehr als einen Benutzer zugeordnet werden, zum Beispiel einem Teilzeitarzt, der auch als Kontroller im Krankenhaus angestellt ist. Wenn er als Arzt angemeldet ist, darf er die Patientenakte einsehen. Eingeloggt als Kontroller sollte er hingegen die Patientenakte nicht einsehen dürfen.
EPP bezieht sich nur auf Personensuchen in NICE sowie in der Stationsgrafik. Fallsuchen bleiben unberücksichtigt, hier greifen weiterhin die bekannten Berechtigungen.
In allen in ORBIS vorhandenen Personensuchen wurde EPP implementiert. Dazu gehören:
• die Personensuche im Gruppentermindialog in TVER
• die Personensuche der Einarbeitungsmaske der Backup Aufnahme (BAUF)
• die Personensuche in der Notfallübernahmemaske
Patienten, für die der angemeldete Benutzer kein Zugriffsrecht besitzt, werden mit dem Zeichen „---“ anonymisiert dargestellt. Ein Zugriff auf den Fall ist aus der Stationsgrafik nicht möglich.
Wurde EPP eingerichtet und aktiviert, erfolgt die Suche in der Übersicht
Patientensuche nicht mehr automatisch. Die Suche muss über die Schaltfläche
Suche gestartet werden.
Wenn berechtigt, können auch:
• eine übergreifende Suche nach Patienten ausgeführt werden
• Protokollierungen der übergreifenden Suche angezeigt werden. Sie können hier nach Mitarbeitern suchen, die die übergreifende Suche aktiviert haben und / oder nach Personen (Patienten), die über eine übergreifende Suche gesehen wurden.