Die ambulante Basisdokumentation (AmBADO)
AmBADO: Behandlungsfälle
Die AmBADO muss für folgende Behandlungsfälle erfolgen:
• für gesetzlich versicherte Patienten, die in der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) in der Erwachsenenpsychiatrie in Bayern behandelt werden,
• für nicht versicherte Patienten, die in der Regel über die Sozialhilfe versichert sind und in der Ambulanz behandelt werden.
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Anmerkung
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Für Privatpatienten ist die AmBADO nicht verpflichtend, sie wird aber unverbindlich empfohlen.
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Zeiteinheit
Eine vollständige AmBADO für einen Patienten bezieht sich auf den Behandlungsfall in der PIA: Vom Erstkontakt bis zur Behandlungsbeendigung (also nicht das Quartal der Leistungsabrechnung).
Datenschutz
Krankenkassen haben KEINEN Zugriff auf die Daten der zentralen Auswertung der bayerischen AmBADO. Sie werden vor der Weiterleitung an das BIDAQ (Bayerisches Institut für Daten, Analysen und Qualitätssicherung), die offizielle Datenannahmestellen, pseudonymisiert. Ein Rückschluss auf bestimmte Patienten oder beteiligte Personen ist nicht möglich.
Die Daten dienen der internen/externen Qualitätssicherung ausschließlich innerhalb der bayerischen Institutsambulanzen.
Die AmBADO erfüllt die vertragliche Vereinbarung mit den Kassen (Abrechnungsmodell Bayern) und unterstützt die Behandlungsqualität.