Bögen BADO-Psych RLP U
Laut § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) sind alle psychiatrischen Fachkrankenhäuser sowie Fachabteilungen für Psychiatrie, Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Rheinland-Pfalz zur Qualitätssicherung verpflichtet, an der Basisdokumentation Psychiatrie (Badok) teilzunehmen.
Daher muss eine psychiatrische Basisdokumentation erhoben und übermittelt werden für alle Patienten, die:
vollstationär in psychiatrischen Krankenhäusern oder
in psychiatrischen Fachabteilungen von Allgemeinkrankenhäusern behandelt werden
Dies betrifft die Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Wichtig

important Label
Ausnahmen, die nicht gemeldet werden müssen:
Teilstationäre Behandlungen (Tageskliniken)
Rein ambulante Behandlungen
Die Abfrage Bögen BADO-Psych RLP U ermöglicht mit einem Ampelsystem einen Überblick über den Stand der Erfassungen von BADO-RLP-Bögen in Form des ORBIS U-Formulars BADO-Psych RLP U.

Berechtigung

Die Abfrage Bögen BADO-Psych RLP U muss berechtigt werden unter: Systemadministration > Rollenübersicht > [Rollenakte] > Registerkarte Berechtigungen > Medizin & Pflege > Station > Auswertungen Psychiatrie > Registerkarte Berechtigungsdetails > Ansichten > BADO Arbeitsplatz.