AT - Zwangsmassnahmen Durchfuehrung: Anmerkung bei Aufhebung
Bei Anordnungen von Aufhebungen bei Maßnahmen gem. UbG (nur Österreich) gibt es folgende Verbesserungen:
• Die Anordnung der Aufhebung ist in der Durchführung immer sofort sichtbar, nicht erst nach Speichern und Wiederöffnen des Durchführungsformulars.
• Die Anordnung der Aufhebung ist in der Arbeitsliste Medizin > Durchführung Zwangsmaßnahmen im Verweis sichtbar.
• Details der Maßnahme gem. UbG sind in der Arbeitsliste Medizin > Durchführung Zwangsmaßnahmen sichtbar (z. B. 5-Punkt-Fixierung).
• Wenn nur eine UbG Maßnahme angeordnet wurde, wird diese in der Durchführung vorbelegt.
Diese Funktionalität wurde in einer Zwischenversion von ORBIS (Service Update/Hotfix) implementiert.