Zwangsmaßnahmen (COME) Eine Zwangsmaßnahme durchführen AT - Dokumentation gemäß dem Unterbringungsgesetz (UbG)
AT - Dokumentation gemäß dem Unterbringungsgesetz (UbG)
Für die Dokumentation von Zwangsmaßnahmen entsprechend dem Unterbringungsgesetz (UbG) stehen in dem Formular Zwangsmassnahmen Durchfuehrung verschiedene Optionen zur Verfügung.
Damit diese Optionen angezeigt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Konfiguration dieser Funktionalität wurde durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel AT - Einrichten von Anordnungen gemäß Unterbringungsgesetz.
Bei Anordnung der Zwangsmaßnahme in dem Formular Zwangsmassnahmen Anordnung wurde als Art der Maßnahme Einschränkung nach UbG ausgewählt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel Zwangsmassnahmen Anordnung: Arten von Maßnahmen.

Tipp

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Einige Abschnitte des Formulars Zwangsmassnahmen Durchfuehrung, die gegebenenfalls für bestimmte Stationen oder Fachabteilungen nicht relevant sind, können ausgeblendet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel Registerkarte Protokoll.