Erlösabgrenzung
Die Erlösabgrenzung ermöglicht für eine Abrechnung eine Einschränkung auf einen einzelnen Fall oder auf mehrere Fälle.
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Anlegen und Verwalten von Abgrenzungsläufen
Zur Durchführung der Erlösabgrenzung ist es notwendig über die Datumsfelder Abgrenzung von und Abgrenzung bis einen Abgrenzungszeitraum anzugeben. Standardmäßig dient das Datum von nur der Ermittlung der FIBU-Periode zur Bewertung von bereits erstellten Rechnungen. Liegen nicht abgerechnete Zeiträume für einen Fall vor diesem Datum vor, werden auch diese Zeiträume abgegrenzt.
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Achtung
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Der eingegebene Zeitraum muss innerhalb eines Jahres liegen. Abgrenzungen über einen Jahreswechsel würden zu Fehlern bei der Abgrenzung führen und sind deshalb nicht zugelassen.
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Tipp
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• Wenn Sie in dem Feld Aufnahmedatum von ein Datum ausfüllen, werden alle Fälle aus dem Abgrenzungslauf ausgeschlossen, die vor diesem Datum aufgenommen wurden.
• Benutzen Sie das Kontrollkästchen Nur in Abgrenzungsperiode entlassene Fälle, um in die Erlösabgrenzung nur Fälle einzubeziehen, deren Entlassdatum innerhalb des Abgrenzungszeitraums liegt.
Weil standardmäßig alle relevanten Fälle in die Erlösabgrenzung einbezogen werden, unterliegt die Anzeige dieser Option der Systemeinstellung "Nur in Abgrenzungsperiode entlassene Fälle".
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Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Abgrenzungslauf zu erstellen.
• Standardmäßig wird die Abgrenzung pro Rechnungssteller (Betriebsstätte) durchgeführt und alle abgrenzungsfähigen Fälle der ausgewählten Betriebsstätte(n) abgegrenzt.
• Alternativ kann der Abgrenzungslauf als Testabgrenzung erfolgen.
Dazu werden die Fälle, die abgegrenzt werden sollen, manuell ausgewählt. Eine Testabgrenzung kann auch als Korrekturabgrenzung für einen bereits erstellten Abgrenzungslauf erfolgen, wenn die fehlerhaft abgegrenzten Fälle nach Korrektur separat abgegrenzt werden. Das Ergebnis der Abgrenzung kann also auch gebucht werden.
Bereits erstellte Abgrenzungsläufe werden in der Registerkarte Überblick angezeigt. Hier wird auch der aktuelle Status (Gebucht, Exportiert) des Abgrenzungslaufs dargestellt. Abrechnungsläufe können hier gebucht oder gelöscht werden.
In der Spalte Fallnummer in der Registerkarte Fälle werden Abrechnungsfälle mit einem nachgestellten Sternchen * gekennzeichnet.
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Tipp
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Wenn Sie auf eine Fallzeile doppelklicken, wechselt das System in den Bereich Abrechenbare Leistungen der Fallakte. Von dort können Sie in jeden anderen Teil der Fallakte wechseln.
Wenn Sie die Fallakte schließen, kehrt das System zum Abgrenzungslauf zurück.
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In dem hier zur Verfügung stehenden Suchdialog kann auch nach Abrechnungsfällen gesucht und diese können ausgewählt und übernommen werden. Werden hier Abrechnungsfälle ausgewählt, so wird die Erlösabgrenzung für diese vorgenommen.
Die Abrechnungsfälle werden auch auf den Registerkarten Fälle, Leistungen und Meldungen angezeigt.
Genauso werden diese in den Abgrenzungsprotokollen, die über die Registerkarte Überblick aufgerufen werden, aufgeführt.
Ermitteln von Fällen für die Erlösabgrenzung
Innerhalb der Einschränkung, die durch das Anlegen des Abgrenzungslaufs gesetzt wurde (Fälle der gewählten Betriebsstätte(n) oder Fallliste aus der Testabgrenzung) wird die Abgrenzungsfähigkeit der Fälle überprüft.
Es werden aktuelle/entlassene Fälle zur Abgrenzung gewählt:
• denen eine Abrechnungsart zugewiesen wurde und
• die vor dem Ende der Abgrenzungsperiode aufgenommen wurden und
• für die ein Aufenthalt innerhalb der Abgrenzungsperiode existiert oder
• denen nicht abgerechnete bzw. auf nicht vor dem Ende der Abgrenzungsperiode gebuchte Rechnungen abgerechnete Leistungen zugewiesen sind oder
• für die nicht übernommene (vorgemerkte) Änderungsvorschläge zu Rechnungen existieren oder
• deren maximales Zuweisungsdatum aus den Protokollen der automatischen Leistungszuweisung kleiner dem Entlassdatum oder der Fall noch nicht entlassen ist.
Fälle, bei denen keine der Voraussetzungen zutreffen, werden nicht abgegrenzt und erscheinen nicht in der Liste der abzugrenzenden Fälle, auch dann nicht, wenn es sich beim Abgrenzungslauf um eine Testabgrenzung handelt und der Fall explizit ausgewählt wurde.
Die Bewertung, ob eine Leistung für die Abgrenzung als abgerechnet gilt, macht es für bereits auf Rechnung abgerechnete Leistungen erforderlich, die Rechnung daraufhin zu prüfen, ob sie innerhalb der für den Abgrenzungszeitraum gültigen Buchungsperiode gebucht bzw. storniert wurde. Für die Fallselektion bedeutet dies, dass jede abgerechnete Leistung einzeln bewertet wird. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch.