Neues Feld Beschäftigtennummer und LANR für Abrechnungsart SAPV
Nach § 105 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI bzw. § 302Abs. 1 Satz 2 SGB V ist die Beschäftigtennummer in der Abrechnung bei Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) anzugeben.
Die Übersicht ADM Mitarbeiterfunktionen ermöglicht die Zuordnung von Mitarbeitern zu Funktionen. Über die Mitarbeiterfunktion SAPV Leistungserbringer werden die Mitarbeiter definiert, die Leistungserbringer in der SAPV-Abrechnung sind.
Diese Mitarbeiterfunktion kann auch im Rahmen der Tarifneutralen Leistungen (TNL) genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass dort die Mitarbeiterfunktion SAPV Leistungserbringer einer Mitarbeiterfunktionsgruppe zugewiesen werden muss. Die Anzeige erfolgt unabhängig von der Abrechnungsart. Auch kann hier keine Erfassung der LANR erfolgen.
Diese Funktionalität wurde in einer Zwischenversion von ORBIS (Service Update/Hotfix) implementiert.