Abrechnungsart §116 SGBV/ASV: Besonderheiten
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Anmerkung
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Ausführliche Informationen zu den Änderungen im ASV-Abrechnungsbereich erhalten Sie im Dokument Releasedokumentation_KONV_DE_08042901.pdf, das Sie über das Hilfeportal herunterladen können (ORBIS-Menü > ? > Hilfe-Index User > KONV - Konverter - Elektronischer Datenaustausch > Neuerungen).
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• Seit dem 01.01.2018 sind Änderungen infolge des Beschlusses des ergänzten Bewertungsausschusses nach §87 Abs. 5a SGB V in Kraft getreten.
Zur Evaluation der Sachkosten in der ASV-Abrechnung sind bei Verwendung des Materialschlüssels in der Ausprägung 04 (Pauschalvergütung Sachmittel ohne Kontrastmittel) zusätzliche Angaben zum Hersteller bzw. Lieferanten der Artikel und Modellnummer notwendig.
◦ Datenerfassung in Abrechnung >Abrechenbare Leistungen.
Wird ein Material mit dem Materialschlüssel 04 erfasst, werden nach der Bezeichnung des Materials folgende Angaben getrennt mit dem Trennzeichen #:
#Artikelnummer#Modellnummer#Name des Herstellers oder Distributor#
◦ Die Angaben Name Hersteller/ Lieferant (Feld 5074) und Artikel-/ Modellnummer (Feld 5075) werden nur in den KVDT-Datensatz übernommen, wenn auch eine ASV-Teamnummer erfasst wurde.
◦ Der Name des weiterbehandelnden Arztes (Feld 4243) ist auf eine Länge von max. 60 Zeichen im KVDT-Datensatz eingeschränkt.
Das Kürzel des Arztes wird dabei nicht mit übernommen.
◦ Sollte eine der Informationen nicht vorliegen, ist die Eingabe nicht zwingend erforderlich. Die Erfassung erfolgt wie im Beispiel beschrieben. Die Trennzeichen werden angegeben, jedoch ohne Erfassung des Wertes:
Beispiel: Sachleistung#123456##Hersteller#
Fehlen diese Angaben, wird mit einer Meldung auf die fehlenden Daten hingewiesen.
◦ Übernahme eines Artikels aus der Materialwirtschaft.
In der Artikelsuche werden die Zusatzangaben, wie Modellnummer oder Name des Herstellers angezeigt und nach Auswahl eines Artikels übernommen.
◦ Überleitung tarifneutraler Leistungen und Material.
Die Übernahme eines Materials aus tarifneutralen Leistungen erfolgt ebenfalls mit den neuen Angaben, wenn diese zum Artikel in den Stammdaten erfasst wurden.
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Anmerkung
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Bei der Überleitung einer Tarifneutralen Leistung (TNL) mit einem Material aus dem Artikelstamm, wird geprüft, ob die Hauptleistung eine Mehrwertsteuer hat oder nicht:
• ja: das Material darf eine Mehrwertsteuer haben
• nein: das Material darf keine Mehrwertsteuer haben
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• Bei der Abrechnungsart ASV §116b muss bei der Leistungserfassung im Bereich Abrechnung ein ASV-Arzt (Arzt der ambulant spezialfachärztlichen Versorgung) aus dem im Schein hinterlegten ASV-Team gewählt werden. Dieser Arzt wird auch in der Leistungsanzeige im Bereich Abrechnung angezeigt.