Integrated Billing (IBIL) Patientenzahlungen Gesetzliche Zuzahlung Erfassung einer personenbezogenen Zuzahlungsbefreiung
Erfassung einer personenbezogenen Zuzahlungsbefreiung
Personenbezogene Zuzahlungsbefreiungen nach § 62 SGB V werden in der Fallakte im Abschnitt Personen-/Falldaten erfasst und personenbezogen verwaltet.
Zugriff: im geöffneten Fall > Personen-/Falldaten > Registerkarte Persönliche Daten > Zuzahlungsbefreiung.
Im Feld Befreiungsart kann eine allgemeine Zuzahlungsbefreiung, die sich auf alle Zuzahlungsarten auswirkt, erfasst werden. Ist der Patient nur von einer bestimmten Zuzahlungsart befreit, kann diese spezielle Befreiung hier angegeben werden.
Standardmäßig gelten diese Befreiungen für ein Kalenderjahr. Der Zeitraum der Gültigkeit kann ebenfalls erfasst werden. Zur genaueren Kennzeichnung kann ein Kommentar (z.B. das Aktenzeichen) zur Zuzahlungsbefreiung hinterlegt werden.