Integrated Billing (IBIL) KV-Abrechnung Positionen gutschreiben
Positionen gutschreiben
Verwenden Sie diesen Arbeitsschritt, um nach Übertragung einzelne Rechnungspositionen, die nicht vergütet oder erneut in der nächsten Abrechnungsdatei an die KV übertragen werden sollen, gutzuschreiben.
Nachdem die Positionen gutgeschrieben wurden, ist der Scheinstatus wieder offen und der Bearbeitungsstatus ist Korrektur KV.
1. Klicken Sie im Navigationsbereich auf Abrechnung > Abrechnungsliste > Registerkarte Fakturierungsmanagement.

Anmerkung

Note Label
Alternativ können Sie auf den Anwendungsbereich auch über Abrechnung > Fakturierungsmanagement zugreifen.
2. Wählen Sie im Filterfeld Abrechnungsart den Wert KV-Abrechnung und im Filterfeld Abrechnungsschritt den Wert Lauf abgeschlossen.
3. Wählen Sie einen Abrechnungslauf.
4. Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:
Wenn
dann
Sie alle Fälle/Scheine des Laufs gutschreiben möchten,
klicken Sie auf in der Symbolleiste Abrechnungsläufe.
Sie eine Auswahl von Fällen/Scheinen des Laufs gutschreiben möchten,
wählen Sie in der Registerkarte Fälle/Scheine die zutreffenden Zeilen aus und klicken Sie auf in der Symbolleiste Fälle/Scheine.

Tipp

tip Label
Mit KLICK und anschließend UMSCHALT + KLICK können Sie mehrere nacheinander folgende Regelbestandteile auswählen.
Mit STRG + KLICK können Sie mehrere einzelne Regelbestandteile auswählen.
5. Wählen Sie Positionen gutschreiben im Dropdownmenü.
Der Anwendungsbereich Positionen gutschreiben wird angezeigt.
6. Klicken Sie im Anwendungsbereich Positionen gutschreiben auf .
Unter Abrechnung > Abrechenbare Leistungen hat der Fall/Schein in der Registerkarte Fälle/Scheine den Bearbeitungsstatus Korrektur KV. Der Scheinstatus ist offen. Die gutgeschriebenen Positionen erkennt man als nicht abgerechnete Leistungen.
Die erzeugten Gutschriftsleistungen dienen als Ausgleichsleistung für die Finanzbuchhaltung.

Anmerkung

Note Label
Werden Positionen gutgeschrieben und entscheiden Sie sich dafür, die Gutschriftsleistung zu löschen, so ist zu beachten, dass diese nicht ohne die dazugehörige kopierte Leistung gelöscht wird. Soll die kopierte Leistung beibehalten werden, so ist die Gutschriftsleistung anstatt zu löschen mit dem Status nicht abrechenbar zu versehen.