Handhabung der Aufschlagszahlung bei MDK08 und MDK14
Wenn der Konverter die MDK04-Nachricht in den MDKM übernimmt, erzeugt IBIL die Entgeltposition für die Abrechnung der Aufschlagszahlung gemäß § 275c Abs. 3 SGB V.
Im Bereich Medizincontrolling > Vorgangsübersicht > Registerkarte §301 können Sie auf diese Nachrichten filtern. Auf der Registerkarte Ergebnisse können Sie zum Fall im Kontextmenü den Eintrag Aufschlag §275c Abs. 3 SGB V übernehmen auswählen und die Nachricht in den Vorgang übernehmen.
Bei dieser Übernahme bekommt der Fall eine abrechenbare Leistungsposition zugewiesen, die im Bereich Abrechnung > Abrechenbare Leistungen fakturiert werden kann. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zum Ausgleich der Aufschlagszahlung in der Finanzbuchhaltung.
Dieses Verfahren wird durch den Nachtrag vom 24.02.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023 zur Fortschreibung von § 301 erweitert.
Folgende Entgeltpositionen werden an die Abrechnung übermittelt:
• Entgeltposition aufgrund der MDK04-Nachricht
• Entgeltposition aufgrund der MDK08-Nachricht
• Entgeltposition aufgrund der MDK14-Nachricht
Wird eine weitere Aufschlagszahlung aufgrund von MDK08 oder MDK14 an die Abrechnung übermittelt, so ist die ursprüngliche Rechnung mit der Aufschlagszahlung aus MDK04 zu stornieren.
Für die neue Aufschlagszahlung resultierend aus MDK08 bzw. MDK14 ist eine neue Rechnung zu erstellen. Wird eine MDK11-Rücknahme des Aufschlages, keine weitere Geltendmachung (KAIN), übermittelt, so findet keine systemseitige Übermittlung an die Abrechnung statt. Die ursprüngliche Rechnung mit der Aufschlagszahlung ist manuell zu stornieren.