Kontraindikationen
ORBIS Leistungsstellenmanagement darf nicht dazu verwendet werden, Leistungen aus Fachabteilungen der Radiologie wie Röntgenfachabteilungen, Computertomographie, Fachabteilungen der Kernspintomographie und Strahlentherapie anzufordern.
ORBIS Leistungsstellenmanagement ist nicht dafür konzipiert, die Anforderungen der Röntgen- und Strahlentherapieregulierungen zu erfüllen.
ORBIS Leistungsstellenmanagement darf nicht für die Dokumentation von OP-relevanten Leistungen und Befunden verwendet werden.
ORBIS Leistungsstellenmanagement ist nicht für die Verwendung in lebensbedrohlichen Situationen konzipiert, in denen administrative Prozesse zu einer Verzögerung der Behandlung führen könnten, wodurch der Patient ernsthaften Schaden erleiden kann.
ORBIS Leistungsstellenmanagement darf nicht für die Anforderung von Medikamenten verwendet werden.