Sobald Sie eine Untersuchung angefordert haben und optional eine Indikationsprüfung erfolgt ist, können die Daten der Untersuchung erfasst werden. Ziel der Datenerfassung ist es, alle untersuchungsrelevanten Informationen möglichst effektiv und automatisiert zu erfassen.
Anmerkung
Die möglichen, zu erfassenden Daten beinhalten die nach § 28 Röntgenverordnung vorgeschriebenen Standard- und variablen Parameter.