Arbeitsanweisungen
Nach § 18 Abs. 2 der Röntgenverordnung müssen Arbeitsanweisungen vorgehalten werden, wenn eine Untersuchung im Jahresdurchschnitt mindestens einmal pro Arbeitswoche in gleicher Weise durchgeführt wird.
Eine Einbindung eines solchen Formulars ist im
ORBIS RIS möglich. Wenn eine Standardarbeitsanweisung (SOP) mit einer Untersuchung verknüpft ist, können Sie diese im Status
Datenerfassung über

aufrufen.