Indikationsprüfung: Regelwerkbasierte RIS-Radiologieanforderung
In der Indikationsprüfung können die angeforderten Untersuchungen auf Basis eines zugrunde liegenden Regelwerkes automatisch durch ORBIS RIS angepasst werden. Dabei können angeforderte Untersuchungen zusammengefasst oder aufgeteilt werden.

Limitierungen des Regelwerkes

Dieser Automatismus greift ausschließlich:
1. bei eineindeutigen Konfigurationen, wobei nicht eineindeutig z. B. Kombinationskonstellationen von 3 (A, B, C), 4 (A, B, C, D) und 5 (A, B, C, D, E) darstellen;
2. für den Arbeitslistentyp der Indikationsprüfung;
3. wenn sich alle angeforderten Untersuchungen in der gleichen Gruppe (d. h. einem Arbeitslisteneintrag bzw. einem Termin) befinden;
4. wenn eine Untersuchung noch nicht erfasst wurde (eine Untersuchung gilt als erfasst, sobald Datum und Endzeit bzw. Dauer der Untersuchung dokumentiert worden sind);
5. wenn keine etwaigen Warnmeldungen gegen ein Regelwerk sprechen.

Anmerkung

Note Label
1. Das Regelwerk findet nur in der initialen Datenerfassung Anwendung. Bei etwaigen Korrekturen wie einer Datenerfassungskorrektur kann es nicht berücksichtigt werden.
2. Wenn eine Untersuchung bereits begonnen wurde erfasst zu werden und nachträglich eine Untersuchungsänderung stattfindet, muss für die durch das Regelwerk angepassten Untersuchungen jegliche Dokumentation erneut durchgeführt werden.
3. Sollte das Regelwerk einer Fehlkonfiguration unterliegen, sodass bspw. eine Endlosschleife generiert werden würde, bricht ORBIS RIS automatisch nach fünf Iterationen ab. Es wird ein Hinweisdialog ausgegeben.
4. Sowohl Zusammenführungen als auch Aufteilungen werden bei Anwendung in das zugehörige Auftragsprotokoll geschrieben.