Anordnungsfähige Einheiten
Anordnungsfähige Einheiten ermöglichen es, jedem Produkt eine (oder mehrere) Einheit(en) zuzuordnen, die verordnet werden kann, so dass eine Anordnung von inkohärenten Einheiten vermieden wird.
Bei der Anordnung eines Medikaments wird standardmäßig jene Anordnungseinheit, die im Datenblatt festgelegt ist, verwendet. Im Menü sind nur Einheiten, die im Datenblatt als anordnungsfähig definiert sind, verfügbar.
Dies gilt bei der Anordnung und der Erstellung von Anordnungsplänen für alle Produkte, unabhängig davon, ob es sich um ein Hauptmedikament, eine Trägerlösung oder einen Zusatz handelt.

Anordnungsfähige Einheiten festlegen

Ein Kontrollkästchen im Datenblatt auf der Registerkarte Einheiten ermöglicht es, festzulegen, ob die verwendete Einheit als Referenzeinheit verordnet werden kann.
Auf der Registerkarte Äquiv. Einh. kann für jede angegebene Äquivalenzeinheit festgelegt werden, ob diese verordnet werden kann oder nicht.

Standardwerte und Überprüfungen

Standardmäßig werden alle zuvor in den Datenblättern konfigurierten Einheiten als anordnungsfähig berücksichtigt. Alle neuen Einheiten, die zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden, sind standardmäßig:
für die Referenzeinheit anordnungsfähig
nicht für äquivalente Einheiten anordnungsfähig

Master-Feld und Spezialisierung

Es ist möglich, dieses als Master-Feld festzulegen. Standardmäßig ist dies ORBIS.

Überprüfungen

Beim Verordnen eines bereits existierenden Teilanordnungsplans, bei der Bearbeitung einer Anordnung oder bei der Bearbeitung des Inhalts eines Anordnungsplans wird der Benutzer durch eine Sperrmeldung darauf hingewiesen, wenn die verwendete Einheit zum Zeitpunkt der Verordnung/Bearbeitung nicht mehr anordnungsfähig ist.