Importieren von Äquivalenzeinheiten
Bei der Aktualisierung eines qualifizierten Produkts über das Arzneimittelverzeichnis KHIX2 ist der Import von Äquivalenzeinheiten möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• Zum Zeitpunkt des Imports ist für das qualifizierte Produkt keine Äquivalenzeinheit festgelegt.
• Die Referenzeinheit des qualifizierten Produkts stimmt mit der im Arzneimittelverzeichnis festgelegten Referenzeinheit überein.
• Alle Gebinde des Produkts weisen dieselbe Einheit wie die Referenzeinheit auf sowie dieselbe Menge des Behältnisses.
Beispiel: Ein Gebinde mit 3 Ampullen à 5 ml und ein Gebinde mit 5 Ampullen à 5 ml)
• Das Produkt umfasst nur einen Wirkstoff, der nicht in eine Einheit des Behältnisses umgewandelt werden kann.
Gegenbeispiel: Eine Tube Crème von 50 g und ein Wirkstoff in mg.