Importieren von Äquivalenzeinheiten
Bei der Aktualisierung eines qualifizierten Produkts über das Arzneimittelverzeichnis KHIX2 ist der Import von Äquivalenzeinheiten möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zum Zeitpunkt des Imports ist für das qualifizierte Produkt keine Äquivalenzeinheit festgelegt.
Die Referenzeinheit des qualifizierten Produkts stimmt mit der im Arzneimittelverzeichnis festgelegten Referenzeinheit überein.
Alle Gebinde des Produkts weisen dieselbe Einheit wie die Referenzeinheit auf sowie dieselbe Menge des Behältnisses.
Beispiel: Ein Gebinde mit 3 Ampullen à 5 ml und ein Gebinde mit 5 Ampullen à 5 ml)
Das Produkt umfasst nur einen Wirkstoff, der nicht in eine Einheit des Behältnisses umgewandelt werden kann.
Gegenbeispiel: Eine Tube Crème von 50 g und ein Wirkstoff in mg.