Verordnen eines Teilanordnungsplans
In ORBIS Medication können Sie Teilanordnungspläne verordnen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Teilanordnungsplänen:
• Medikamentöser Anordnungsplan
• Verordnungsmodell
Die medikamentösen Anordnungspläne und Verordnungsmodelle werden durch eine Medikamentengruppe dargestellt, die zuvor von der Apotheke (und/oder einer Gruppe von Ärzten) konfiguriert wurden. Das Dosierungsmodell besteht aus einer einzelnen, vorkonfigurierten Anordnung.
Prinzip
• Wenn die Konfiguration es erlaubt, können Sie nur bestimmte Anordnungen aus dem Teilanordnungsplan verwenden.
• Diese Anordnungen werden zur Anordnungsliste hinzugefügt und das Symbol

deutet darauf hin, dass sie zu einem Teilanordnungsplan gehören.
• Weitere Informationen zu diesen Hinweisen finden Sie im Abschnitt Siehe auch.
Einen Teilanordnungsplan suchen
Beim Anlegen einer neuen Anordnung suchen Sie die Bezeichnung des gewünschten Teilanordnungsplans.
Die Teilanordnungspläne können nach folgenden Daten durchsucht werden:
• Bezeichnung des Teilanordnungsplans
• Wirkstoff aus den Produkten, aus denen der Teilanordnungsplan besteht
Auswahl der Anordnungen eines Teilanordnungsplans
Nach der Auswahl des Teilanordnungsplans wird eine Vorschau geöffnet. In diesem Anwendungsbereich werden alle Anordnung des Teilanordnungsplans angezeigt.
In der Vorschau werden die Anordnungen so wie zum Zeitpunkt der Signierung angezeigt. Sie können folgende Daten einsehen:
• die Anordnungen mit den Bezeichnungen der ggf. abgeleiteten Produkte
• die Verordnungszeiten der Station, auf der sich der Patient befindet
• die anhand des Gewicht des Patienten berechneten Dosen.
Im Anwendungsbereich der Vorschau können Sie auf die allgemeinen Hinweise zu dem Teilanordnungsplan zugreifen, die der für die Konfiguration von Anordnungsplänen verantwortliche Benutzer erfasst hat. Sie können auch, sofern vorhanden, auf die Anordnungsbemerkungen der Anordnungen zugreifen.
Sie können den Startzeitpunkt des Teilanordnungsplans festlegen oder ihn mit einem Ereignis verknüpfen. Dieses Datum wird in der Vorschau verwendet. Der Startzeitpunkt des Teilanordnungsplans befindet sich standardmäßig am aktuellen Datum zur aktuellen Uhrzeit.
Je nach Art des Teilanordnungsplans sind folgende Optionen vorhanden:
• Medikamentöser Anordnungsplan: Die nicht optionalen Anordnungen werden ausgewählt und können nicht gelöscht werden. Sie müssen komplett verordnet werden. Dieser Typ kann optionale Anordnungen enthalten. In diesem Fall werden optionale Anordnungen nicht standardmäßig ausgewählt. Sie müssen dann selbst angeben, welche optionalen Anordnungen zur Verordnung hinzugefügt werden sollen.
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Tipp
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Sie können über die Schaltfläche Alle auswählen alle bedingten Anordnungen auswählen.
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• Verordnungsmodell: Alle enthaltenen Anordnungen werden verordnet.
Nach Überprüfung der enthaltenen Anordnungen können Sie:
• über die Schaltfläche Zurück im unteren Bereich der Ansicht zu den Suchergebnissen zurückkehren.
• die Auswahl des Teilanordnungsplans bestätigen, indem Sie auf Anwenden klicken.
Alle Anordnungen werden erzeugt. Sie können, wenn erforderlich, zu jeder Anordnung eine Bemerkung hinzufügen oder die Dosis ändern.
Wenn Sie später eine nicht optionale Anordnung eines medikamentösen Anordnungsplans löschen oder absetzen möchten, werden alle nicht optionalen Anordnungen gelöscht.
Verordnen eines Teilanordnungsplans ohne Vorschau
Wenn ein Anordnungsplan so konfiguriert ist, dass er ohne Vorschau verordnet werden kann, können Sie die Anordnungen direkt im signierfertigen Zustand überprüfen.
Das Datum des Verabreichungsbeginns jeder Anordnung aus dem Anordnungsplan wird über das Referenzdatum festgelegt, das oben in der Liste der Anordnungen angezeigt wird. Das Referenzdatum sollte vor dem Verordnen des Anordnungsplans angepasst werden.
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ACHTUNG
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Reihenfolge der Anordnungen in einem Teilanordnungsplan
Wenn Sie einen Teilanordnungsplan verordnen, entspricht die Reihenfolge der Anordnungen der Reihenfolge zum Zeitpunkt der Signierung. Wenn der Apotheker später die Reihenfolge der Anordnungen im Teilanordnungsplan ändert, hat dies keine Auswirkungen auf die bereits verordneten Teilanordnungspläne.