Pausieren/Absetzen einer Anordnung in einem Anordnungsplan
Sie können diejenigen Anordnungen aus den Anordnungsplänen löschen, die noch nicht signiert oder gespeichert wurden.
• Bei einem medikamentösen Anordnungsplan können Sie die optionalen Anordnungen direkt eine nach der anderen löschen. Die nicht optionalen Anordnungen können nicht einzeln gelöscht werden. Wenn Sie eine nicht optionale Anordnung löschen möchten, werden Sie anhand einer Meldung darüber informiert, dass die gesamten Anordnungen des Anordnungsplans gelöscht werden müssen.
• Bei einem Verordnungsmodell können Sie die Anordnungen des Teilanordnungsplans direkt eine nach der anderen löschen.
Sobald die Anordnungen signiert oder gespeichert sind, gelten folgende Regeln zum Absetzen eines Teilanordnungsplans:
• Bei medikamentösen Anordnungsplänen können Sie eine Anordnung pausieren, auch wenn sie nicht optional ist. Beim Absetzen werden Sie gewarnt, dass die betreffende Anordnung Teil eines medikamentösen Anordnungsplans ist. Sie können dann entscheiden, ob Sie die anderen Anordnungen desselben Anordnungsplans ggf. ebenfalls pausieren möchten.
• Bei einem Verordnungsmodell gibt es keine Kontrolle oder Warnung, wenn eine Anordnung abgesetzt wird.