Das Erfassen der verordnungsbezogenen Indikation eines ungelisteten Produkts hängt von der ORBIS-Konfiguration in Ihrer Betriebsstätte ab.
Die Anordnungen mit einem ungelisteten Produkt werden mit dem Symbol angezeigt.
Sie werden beim Verordnen eines ungelisteten Produkts der Systemeinstellung der Betriebsstätte entsprechend dazu aufgefordert, eine Begründung zu erfassen.
Eine Begründung ist nach folgenden Regeln erforderlich:
• Die Aufforderung zu einer Begründung erfolgt nur für neue Krankenhausanordnungen (nicht für Aufnahme- oder Entlassanordnungen).
• Die Begründung ist optional, wenn die Anordnung eine Anweisung Mitgebrachte Medikamente enthält.
• Es erfolgt keine Aufforderung zu einer Begründung, wenn Sie ein Medikament als Freitext verordnen.
• Es erfolgt keine Aufforderung zu einer Begründung, wenn die Anordnung keine Verabreichung enthält (Beispiel: eine von Beginn an pausierte Anordnung).