Eine Anordnung speichern
Sie können eine Anordnung speichern. In diesem Fall kann die Pflegekraft sich die Anordnung bereits ansehen, aber noch nicht verabreichen. Die Signierung einer Verordnung sollte also möglichst zeitnah durchgeführt werden.
Beim Speichern der Anordnung müssen Sie kein Passwort eingeben. Die Übersicht der Sicherheitshinweise wird nicht angezeigt.