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Einschränkung |
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Die Berechtigung wird je nach Kontext (Aufnahme-, Krankenhaus-, Entlassmedikation) zugewiesen.
Beispiel: Ein Benutzer kann z. B. ausschließlich über die Berechtigung Signieren im Auftrag von speziell für die Krankenhausmedikation verfügen, möglicherweise jedoch nicht für die Aufnahmemedikation oder die Entlassmedikation.
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Anmerkung |
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Nur der zuständige Verordner kann anschließend die Anordnung gegenzeichnen. Die Signierung einer Anordnung kann nicht einem anderen Verordner weitergeleitet werden.
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WARNUNG |
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Sicherheitshinweise zu Verknüpfte Warnung mit dem Setzen der Berechtigung „Verordnung signieren im Auftrag von” finden Sie im Kapitel Warnungen und Sicherheitshinweise bezüglich der Einstellungen.
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Anmerkung |
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• Die Verordnungen, die von einem Benutzer mit der Berechtigung Verordnung signieren im Auftrag von bearbeitet wurden, werden in der Verordnungsübersicht der aktuellen Anordnung mit dem Symbol
gekennzeichnet.• Die Anordnungsdetails zeigen den Namen des signierenden Arztes und des verantwortlichen Verordners an.
• Bei der Verabreichung werden die im Auftrag eines Verordners signierten Anordnungen genauso wie die von einem Verordner signierten Anordnungen behandelt: Die Anordnungen werden in den Verabreichungsansichten (Patientenkurve und Arbeitsliste Maßnahmen) angezeigt und die Pflegekräfte können die Verabreichungen durchführen.
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gekennzeichnet. Wenn Sie die Verordnungen signieren, gehen die Anordnungen aus vorher in Ihrem Namen signierten Verordnungen in den Status „Signiert” über.|
Anmerkung |
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Pro Patientenakte gibt es nur eine Aufgabe. Wenn mehrere Anordnungen gegenzuzeichnen sind, wird nur ein Eintrag angezeigt, neben dem die Anzahl der zu bearbeitenden Anordnungen erwähnt wird.
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