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Feld
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Beschreibung
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Informationen zum Medikament - Hinweise an die Pflege
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Für diese Anordnung spezifische Bemerkung an die Pflegekraft.
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Anweisungen
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Zusätzliche Anweisungen zur Anordnung:
• Selbstverabreichung: Die Pflegekraft muss das Medikament an den Patienten ausgeben, und der Patient nimmt es eigenverantwortlich ein.
• Selbstverabreichung unter Aufsicht: Die Pflegekraft muss den Patienten beaufsichtigen, während er das Medikament einnimmt.
• Mitgebrachte Medikamente: Der Patient bringt seinen Medikamentenbestand selbst mit und übergibt ihn einer Pflegekraft. Die Pflegekraft muss das Medikament aus dem Patientenbestand stellen, welcher im Schrank der Station aufbewahrt wird.
• Selbstverwaltung des Bestands: Sie gestatten dem Patienten, den mitgebrachten Medikamentenbestand in seinem Zimmer aufzubewahren.
Diese Anweisung muss zwingend mit der Anweisung Selbstverabreichung kombiniert werden. Die Pflegekraft erhält keine Aufgabe zum Stellen oder Verabreichen für dieses Medikament, da es der Patient in voller Eigenverantwortung verwaltet.
• Wichtig: Die Anordnung wird in der Patientenkurve hervorgehoben.
• Nicht substituieren: Die Angabe wird an die Apotheker übermittelt; für das Medikament ist keine Substitution zulässig.
• Off-Label-Use: Die Angabe wird in die Entlassmedikation übertragen.
• Keine Auswirkung auf Bilanzierung: Die verabreichten Mengen flüssiger Medikamente werden in Bezug auf den Beitrag zur voraussichtlichen und tatsächlichen Flüssigkeitsbilanz nicht berücksichtigt.
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Einschränkung |
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• Die Anweisung Mitgebrachte Medikamente ist für die Anordnung eines medizinischen Gases oder eines Patch nicht möglich.
• Die Anweisungen Selbstverabreichung, Selbstverabreichung unter Aufsicht und Selbstverwaltung des Bestands sind nur in folgenden Ansichten und bei folgenden Eigenschaften der Anordnungen verfügbar:
◦ Für eine Dosierung, die mit einer Dosis pro Einnahme (ohne Dauer) festgelegt ist
◦ Wenn keine Zusammensetzungsdetails vorhanden sind
◦ Wenn keine Bedingung vorhanden ist oder bei einer einfachen Bedingung für eine andere Anordnung als der Anordnung einer Bedarfsmedikation.
◦ Bei einer einfachen Bedingung oder einem Verabreichungsplan mit Bedingungen für die Anordnung einer Bedarfsmedikation.
• Nur die Anweisungen Selbstverabreichung und Selbstverabreichung unter Aufsicht werden in den Anordnungsdetails angezeigt.
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