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Wichtig |
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Obwohl die Stichtagserhebung zum 1.1.2024 obsolet wird, ist sie derzeit noch bis Ende 2024 gültig.
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Anmerkung |
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• Da die Vorbelegung chronologisch verläuft, sollten die Stichtage chronologisch abgearbeitet werden, d. h. Sie beginnen mit dem ersten Stichtag des aktuellen Jahres.
• Beachten Sie, dass Stichtage für das laufende Jahr bereits im System hinterlegt sind. Da eine Erfassung in die Zukunft nicht sinnvoll ist, können nur solche Stichtage gewählt werden, die bereits vergangen sind oder dem aktuellen Datum entsprechen.
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