Komplexcodes mit Berechnung aus Minutenwerten
Es gibt einige psychiatrische Komplexcodes, die nicht durch die obige Matrix berechnet werden, sondern durch eine Berechnung von Minutenwerten.
Folgende Komplexcodes fallen unter diese Regelung:
9-640: Erhöhter Behandlungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
• 9-640.x: 1 zu 1-Behandlung
◦ 9-640.00: Mindestens 2 bis 6 Stunden pro Tag
◦ 9-640.01: Mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag
◦ 9-640.02 Mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag
◦ ...
• 9-640.1x: 2 zu 1- (oder 3 zu 1-)Behandlung
◦ 9-640.10: Mindestens 1 bis 2 Stunden pro Tag
◦ 9-640.11: Mehr als 2 Stunden pro Tag
In diesen Fällen wird die Anzahl der Behandlungsminuten pro Tag addiert.
9-670: Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
• 9-670.0 6 bis 12 Stunden pro Tag
◦ 9-670.00 An 1 Tag pro Woche
◦ 9-670.01 An 2 Tagen pro Woche
◦ 9-670.02 An 3 Tagen pro Woche
◦ ...
• 9-670.1 Mehr als 12 Stunden pro Tag
◦ 9-670.10 An 1 Tag pro Woche
◦ 9-670.11 An 2 Tagen pro Woche
◦ 9-670.12 An 3 Tagen pro Woche
◦ ...
In diesen Fällen werden die Minuten der Beaufsichtigung je Tag addiert. Falls die Minuten an einem Tag auf den Schwellwert von 6 bzw. über 12 Stunden kommen, darf dieser Tag in der Ermittlung der OPS berücksichtigt werden. Die Anzahl der Tage innerhalb eines Zeitrasters, bei denen der jeweilige Schwellwert erreicht war, werden addiert und bilden somit die Grundlage für die OPS.