Bedeutung für die Abrechnung
Die tarifneutralen Leistungen können für die Abrechnung an die zuständigen Parteien oder Patienten verwendet werden. Die Zuordnung zwischen tarifneutralen Leistungen und externen Leistungen wird in den Stammdaten festgelegt.
Bei ambulanten Fällen werden die tarifneutralen Leistungen je nach Abrechnungsart auf externe Tarifwerke übergeleitet.
Bei stationären Fällen werden in der Regel keine externen Leistungen abgerechnet, da die Abrechnung über DRGs erfolgt. Es gibt aber beispielsweise folgende Ausnahmen:
• Die Abrechnung von stationären Fällen mit Chefarztwahl.
• Die Abrechnung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
• Die Abrechnung von Zusatzleistungen aus Schnittstellen wie die Nutzung von Telefon und Fernsehen durch den Patienten.
Werden keine externen Leistungen abgerechnet, sind die tarifneutralen Leistungen nur für die innerbetriebliche Leistungsrechnung relevant.