Erfassung von tarifneutralen Leistungen
Tarifneutrale Leistungen werden in der Regel vom Leistungserbringer direkt im Anschluss an die Leistungserbringung erfasst. Für jede Einrichtung wird individuell ein zentraler Katalog an tarifneutralen Leistungen festgelegt, der alle in der Einrichtung erbrachten Leistungen beinhaltet. Bei der Erfassung von tarifneutralen Leistungen wird von den Leistungserbringern auf diesen Katalog zurückgegriffen.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, Leistungen zu erfassen. Unabhängig davon, wie die tarifneutralen Leistungen erfasst werden, befindet sich eine Übersicht über alle tarifneutralen Leistungen für einen Patientenfall bzw. einen Patientenschein im Ordner „Tarifneutrale Leistungen“, der Teil der Patientenakte ist.