Neuzuordnung von tarifneutralen Leistungen
Soweit erforderlich, können die tarifneutralen Leistungen von einem Fall auf einen anderen Fall der gleichen Person oder auf einen Fall einer anderen Person umgehängt werden.

Anmerkung

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Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Leistungen noch nicht auf eine Prozedur oder eine externe Leistung übergeleitet wurden. Außerdem müssen hierfür in den Systemeinstellungen die erforderlichen Rechte eingerichtet sein.
Dabei wird die anfordernde Kostenstelle und Organisationseinheit unter Berücksichtigung der aktualisierten Zuordnung des Falles zur Organisationseinheit korrigiert. Außerdem können tarifneutrale Leistungen von einem Fall auf einen anderen Fall, von einem Schein auf einen anderen Schein und in Einrichtungen, in denen mit Besuchen gearbeitet wird, auch von einem Besuch auf einen anderen Besuch umgehängt werden.
1. Klicken Sie im Ordner Tarifneutrale Leistungen in der Symbolleiste Leistungsübersicht auf .
Der Anwendungsbereich Fall-/Scheinwechsel wird angezeigt.

Anmerkung

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Aus Performance-Gründen muss der Benutzer den Zeitpunkt eingeben, zu dem die Daten abgerufen werden sollen. Das Dialogfeld Fall-/Scheinwechsel wird entsprechend angezeigt.