ANBU-userAnlagegüterRegisterkarte bil. AfA
Registerkarte bil. AfA
Abschreibungsverfahren
Unter der Registerkarte bil. AfA muss das AfA-Verfahren gewählt, die Nutzungsdauer erfasst und eine AfA-Simulation durchgeführt werden. Die Anschaffungs- und Herstellkosten (Feld AHK (EUR)) werden automatisch über die Rechnungszuordnungen in der Registerkarte Rechnungen ermittelt.
Folgende Abschreibungsverfahren sind derzeit verfügbar:
Abschreibungsverfahren
Beschreibung
Linear (monatsgenau)
Monatsgenaue Abschreibung, N = Nutzungsdauer, AHK = Anschaffungs- und Herstellkosten, Formel: linearer AfA-Betrag = AHK/N
Linear (halbjahresgenau)
Halbjahresgenaue Abschreibung, N=Nutzungsdauer, AHK=Anschaffungs- und Herstellkosten, Formel: linearer AfA-Betrag = AHK/N
Restnutzungsdauer
Monatsgenaue Abschreibung, Restmonate können angegeben werden.
Linear (jahresgenau)
Jahresgenaue Abschreibung für Abschreibungspool, N=Nutzungsdauer, AHK=Anschaffungs- und Herstellkosten, Formel: linearer AfA-Betrag = AHK/N
GWG
Abschreibung im laufenden Geschäftsjahr
Gebäude, linear
Monatsgenaue Abschreibung, N = Nutzungsdauer, AHK = Anschaffungs- und Herstellkosten, Formel: linearer AfA-Betrag = AHK/N
Keine Abschreibung
Zum Beispiel Grundstücke.
Degressiv
Monatsgenaue Abschreibung,AfA=Min{2*lineare AfA, 25%}, mit systemseitigem Übergang zur linearen AfA.
Hinweis zur degressiven Abschreibung:
Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens degressiv abgeschrieben werden, wenn die Anschaffung nach dem 31.12.2019 war. Die Abschreibung beträgt 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung.
Die degressive Abschreibung gilt rückwirkend für Anschaffungen, die in den Jahren 2020 und 2021 vorgenommen werden.
Wird eine Anlage ab dem 01.01.2020 angeschafft, kann das Abschreibungsverfahren Degressiv gewählt werden. Hinterlegen Sie manuell den prozentualen AfA-Satz im Feld AfA-Satz (%).
Bei der AfA-Simulation wird systemseitig der optimale Zeitpunkt zum Umstieg von degressive auf lineare Abschreibung ermittelt, so dass keine weiteren manuellen Eingriffe notwendig sind.
Um die erforderlichen Abschreibungsdaten zu erfassen, gehen Sie im Editiermodus (Anlagegut bearbeiten) folgendermaßen vor:
Öffnen Sie die Registerkarte bil. AfA.
Wählen Sie ein Abschreibungsverfahren im Feld AfA-Verfahren.
Sofern Sie der Anlagengliederung Nutzungsdauern zugewiesen haben, wird die Nutzungsdauer bereits im Feld Dauer (Jahre) vorgeschlagen. Beim Abschreibungsverfahren Restnutzungsdauer gibt es die Felder Dauer (Jahre) und Monate. Bearbeiten Sie die Nutzungsdauer direkt oder suchen Sie über die Schaltfläche im Nutzungsdauerkatalog nach dem Eintrag. Die Nutzungsdauer ist ab dem Erfassdatum gültig (systemseitiger Eintrag im Feld ND gültig ab).
Beim Abschreibungsverfahren Degressiv hinterlegen Sie zusätzlich den prozentualen AfA-Satz (derzeit max. 25%) im Feld AfA-Satz (%).
Im Feld Inbetriebnahme wird automatisch das Anschaffungsdatum eingetragen. Das Inbetriebnahmedatum können Sie im Jahr der Anschaffung editieren. Es muss größer oder gleich dem Anschaffungsdatum sein. Das Inbetriebnahmedatum bestimmt den Beginn der Abschreibungsberechnung (AfA-Beginn). Die Nutzungsdauer richtet sich entsprechend nach dem Abschreibungsbeginn. Führen Sie im Jahr der Anschaffung eine außerplanmäßige Abschreibung durch, so ist das Datumsfeld der Inbetriebnahme nicht mehr editierbar.
Über die Schaltfläche im Inhaltsbereich Bilanzielle Abschreibung wird die AfA-Simulation durchgeführt.
Klicken Sie auf die Schaltfläche zum Zwischenspeichern oder schließen Sie den Vorgang über die Schaltfläche ab.
Im Jahr der Anschaffung können die Nutzungsdauer und das Abschreibungsverfahren geändert werden, indem Sie die Einträge korrigieren. Klicken Sie auf die Schaltfläche im Inhaltsbereich Bilanzielle Abschreibung, um erneut eine Simulation der Abschreibung durchzuführen. Schließen Sie den Vorgang über die Schaltfläche ab.