Erläuterungen zu den Datenfeldern
Im Pflichtfeld BUCHUNGSDATUM wird das Buchungsdatum der Rechnung hinterlegt.
Die Information RECHNUNGSNUMMER entspricht der Rechnungsnummer des Kreditors.
Das Feld KREDITORENNUMMER enthält die Kreditorkontonummer.
Das Feld ANLAGEKONTO muss gefüllt werden, die KOSTENSTELLE ist nicht verpflichtend. Übergeordnete Kostenstellen werden abgewiesen.
Ist im Feld BELEGART kein Eintrag vorhanden, ermittelt das System eine Eingangsrechnung (entspricht BELEGART 1). Möchten Sie eine Gutschrift importieren muss im Feld BELEGART eine 2 eingetragen werden.
In das Feld BELEGNUMMER tragen Sie Ihre interne Belegnummer ein.
Im BUCHUNGSTEXT ist die Anlagebezeichnung hinterlegt.
In der Spalte BETRAG ist der Bruttorechnungsbetrag einzutragen. Ein negativer Betrag wird abgewiesen, es sei denn, es ist die BELEGART 2 (Gutschrift) hinterlegt. Gutschriften können sowohl mit positivem als auch negativem Betragswert importiert werden.
Im Feld SKONTOKONTO hinterlegen Sie das Skontokonto für die ggf. in der Arbeitsliste noch durchzuführende Skontobuchung.
Der Skontoabzug wird als SKONOTBETRAG übernommen.
Ein Eintrag im Feld MENGE bewirkt, dass resultierend aus diesem Datensatz die dort angegebene Anzahl an Positionen angelegt wird. Soll der hinterlegte Gesamtbetrag jeder anzulegenden Position zugeordnet werden, können Sie das Feld BETRAG_TEILEN leer lassen. Möchten Sie, dass der Gesamtbetrag in die angegebene Anzahl an Positionen aufgeteilt wird, hinterlegen Sie im Feld BETRAG_TEILEN die Ziffer 1.
Die Felder HANDELSRECHT und STEUERRECHT sind in der NICE-Anlagenbuchhaltung neu hinzugekommen. Hier können Sie festlegen, ob die Rechnungsposition dem Bewertungsbereich Handels- oder Steuerrecht zugeordnet werden soll. Möchten Sie, dass die Rechnungsposition in beiden Bereichen zugewiesen ist, dann hinterlegen Sie in beiden Feldern eine 1. Arbeiten Sie nicht mit Bewertungsbereichen, können Sie die Felder leer lassen.