Umgliederung von Anschaffungskosten
Über die Umgliederung können Anschaffungskosten einer bestimmten Finanzierungsart zusammen mit der zugehörigen AfA kum. auf eine andere Anlage umgegliedert werden, obwohl für die Anlage, von der die AHK abgehen, bereits ein Jahresabschluss erfolgt ist.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
Die Ursprungsanlage wurde vor dem letzten Jahresabschluss angeschafft.
Die Ursprungs- und Zielanlage haben gleichermaßen das Bestandskennzeichen im Bestand oder Anlage im Bau.
Es gibt im Jahr der Umgliederung keinen Zugang auf der Ursprungsanlage.
Es gibt keine weiteren Vorgänge nach dem Umgliederungsdatum auf der Ursprungs- und Zielanlage.
Die Zielanlage darf weder das AfA-Verfahren keine Abschreibung noch vorzeitige AfA haben.
Die Umgliederung muss im kleinsten offenen Geschäftsjahr vorgenommen werden.
Wurde auf eine Anlage umgegliedert, die im aktuellen Geschäftsjahr angeschafft wurde, so ist die Schaltfläche (AfA-Simulation) auf der Registerkarte bil.AfA für diese Anlage nicht mehr freigeschaltet. Damit wird verhindert, dass die durch die Umgliederung eingetragenen Abschreibungsbeträge durch eine Neusimulation gelöscht werden. Werden z. B. nach der Umgliederung noch Rechnungen zugeordnet, so erfolgt die Neusimulation automatisch.
Den Anwendungsbereich Umgliederung können Sie wie folgt öffnen:
Klicken Sie in der Navigation auf den Bereich Anlagenbuchhaltung.
Klicken Sie auf die Übersicht Umgliederung.
Der Anwendungsbereich Umgliederung öffnet sich.
Der Anwendungsbereich Umgliederung ist aufgeteilt in drei Inhaltsbereiche
Suche
Umgliederungen
Neue Umgliederung anlegen
Finanzierungsart wählen
In den Inhaltsbereichen Suche und Umgliederungen können Sie nach vorhandenen Umgliederungen suchen und diese stornieren.
Die Inhaltsbereiche Neue Umgliederung anlegen und Finanzierungsart wählen werden zur Neuanlage von Umgliederungen verwendet.