Kostenübernehmer
Damit die Versendung des AR-Antrages erfolgen kann, muss an den entsprechenden Kostenübernehmern die Kostenübernehmerart gesetzliche Krankenkasse gepflegt sein.
Zur Ermittlung der Empfängeradresse im Verzeichnisdienst darf nach Vorgaben der gematik nur das IK der allgemeinen Versicherungs-daten genutzt werden. Da bei einigen Kunden für die Kostenträger die einzelnen Abrechnungs-IKs und nicht nur die IKs der allgemeinen Versicherungsdaten gepflegt sind, kann nicht immer im Verzeichnisdienst die Empfängeradresse für den Versand des Antrages ermittelt werden.
Damit trotzdem das korrekte IK zum Versand des Antrages ermittelt werden kann, gibt es die Möglichkeit eine IK-Nummer zum Versand in den Kostenübernehmerstammdaten zu erfassen (siehe Folgekapitel).