Angabe Einwilligung / Erklärung
Im AR-Antrag muss aber der Version 2.0 des Antrages die Zustimmung zur Übermittlung des AR-Antrages (Einwilligung Entlassmanagement) nicht mehr an die Krankenkasse im Antrag übermittelt werden.
Die Willenserklärung und die Entbindung der Schweigepflicht müssen weiterhin übermittelt werden. Ohne diese Kontrollkästchen kann der AR-Antrag nicht signiert und versendet werden.
Wurde die Einwilligung zum Entlassmanagement vom Patienten abgegeben, wird das Kontrollkästchen Einwilligung Übermittlung AR-Antrag liegt vor automatisch ausgeblendet.
Liegt die Information zur Einwilligung nicht vor, ist das Kontrollkästchen noch vorhanden und kann manuell gewählt werden.
