Druck des Antrages
Der Antrag kann über die Schaltfläche Drucken ausgedruckt werden. Diese Funktion ist vorgesehen, wenn der Antrag per Papier z. B. am Bett des Patienten ausgefüllt werden soll. Es erfolgt dabei keine Validierung der Daten. Ein Versand dieses Ausdrucks an die Krankenkasse soll nicht erfolgen.
Soll der Antrag im Ersatzverfahren an die Krankenkasse gesendet werden, wird der Druck über die Schaltfläche Ersatzverfahren ausgeführt. Nur der Druck über die Schaltfläche Ersatzverfahren verhindert eine spätere digitale Versendung und setzt in der Übersicht Digitale Muster den Status Versendet (postsalisch). Mit dem Status Versendet (postalisch) gilt der Vorgang als abgeschlossen. Der Druck des Ersatzverfahrens kann nur erfolgen, wenn alle Pflichtfelder im Antrag ausgefüllt sind. Erst dann wird die Schaltfläche Druck Ersatzverfahren freigeschaltet.