Verordnung einer DiGA
Die Verordnung einer DiGA erfolgt mit dem Formular KV 16 – DiGA Rezept. Dabei ist es egal, ob eine eDiGA oder eine DiGA im Ersatzverfahren erstellt wird. Mit diesem Formular können die Verordnungen für den vertragsärztlichen Bereich und im Rahmen des Entlassmanagements erstellt werden. Für den Patientenausdruck der eDiGA wird das Formular KV 16 – Ausdruck E-DiGA genutzt. Die beiden Formulare Rezept DiGA bzw. Rezept DiGA EMGMT werden nach Einführung der eDiGA ab dem 01.01.2026 zum Ausdruck der eDiGA für im Ersatzverfahren genutzt. Zusätzlich erfolgt der Ausdruck der eDiGA für Kostenübernehmer, die nicht am Verfahren der eDiGA teilnehmen z. B. Berufsgenossenschaften.