Katalogsneuanlage
Für selbsterstellte Plausibilitätsprüfungen (Prüfvorschriften) empfiehlt es sich, einen eigenen Katalog anzulegen. Über die Schaltfläche Neu wird der Katalog angelegt. Bei der Anlage wird im Feld „Katalog“ ein Katalogsname vergeben.
Ein Herausgeber kann eingetragen werden und eine Versionsnummer. Weiterhin das Gültigkeitsdatum und ob der Katalog verwendet wird.
Werden die Angaben hinterlegt, steht der Katalog zur Verfügung
Hinterlegt wird der neue Katalog in der Übersicht, in der alle Kataloge abgebildete sind. In diesem Katalog können nun eigene Prüfvorschriften hinterlegt werden oder aus bestehenden Katalogen hineinkopiert werden.