AUFNAHMEANLASS
Die zulässigen Werte für den Aufnahmeanlass sind:
„E“ - Einweisung
„V“ - Verlegung
„K“ - Verlegung (Aufnahme) aus einem anderen Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation
„R“ - Aufnahme aus einer Rehabilitationseinrichtung
„N“ - Notfall
„Z“ - Zahnarzt
„G“ - Geburt
„B“ – Begleitperson