Prozedur als Abrechnungsprozedur kennzeichnen
Um eine Prozedur als Abrechnungsprozedur zu kennzeichnen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Hinweise
Ob jede Prozedur automatisch als Abrechnungsprozedur gekennzeichnet wird oder ob Sie die Prozeduren manuell kennzeichnen müssen, ist abhängig von den Systemeinstellungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Systemadministrator.
Wird eine Abrechnungsprozedur erfasst, kann der Scheinbezug nicht mehr geändert werden. Eine entsprechende Information dazu wird im Optionsbereich angezeigt.
1. Markieren Sie auf der Registerkarte Aufenthalte den Fall.
2. Aktivieren Sie im Inhaltsbereich Prozedur neben der Prozedur, die
Sie als Abrechnungsprozedur kennzeichnen möchten, das Kontrollkästchen Abrechnungsprozedur.
3. Klicken Sie auf .
Das Kontrollkästchen Abrechnungsprozedur im Inhaltsbereich Prozeduren ist nun aktiviert.
Hinweise
Behandlungsprozeduren und OP-Prozeduren können Sie nur dann stornieren, wenn zu einem Schein noch keine Abrechnungsprozeduren vorliegen.
Wurde ein Schein fakturiert, ist das Kontrollkästchen Abrechnungsprozedur nicht mehr bearbeitbar.