Konfiguration für Zahnärzte
Da die KBV im eRezept und der eAU nun eine Unterteilung der Betriebsstättennummer (BSNR) bei Ärzten zur KZV-Abrechnungsnummer bei Zahnärzten vorgibt, muss für Zahnärzte zum Rechnungssteller (Chefarzt oder Institut) die Kennzeichnung Zahnarztpraxis zugewiesen werden. Dies steuert, dass die an der Organisationsebene erfasste BSNR in das Feld KZV-Abrechnungsnummer in der XML-Datei geschrieben wird.
ADM Global > ADM Einrichtungsübersicht > Auswahl der Einrichtung > ADM Organisationsstruktur > Auswahl des Chefarztes oder des Institutes > Registerkarte Verknüpfungen > Verknüpfte Objekte > Kennzeichen > Auswahl des Kennzeichens Zahnarztpraxis und Zuweisung mit dem Zugeordnet von Datum.
Die Zahnarztnummer wird anhand des Arzttypes 01 (Zahnarzt) in der XML-Datei in das Feld Zahnarztnummer geschrieben.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2023 nicht mehr die Pseudozahnarztnummer 999999991 für Zahnärzte zur Ausstellung der eAU bzw. des eRezeptes genutzt werden darf. Es muss die persönliche Zahnarztnummer des Behandlers bei der Ausstellung der Formulare genutzt werden.